Der Bullmastiff
Bulldoggen gibt es in England seit dem 13. Jahrhundert, doch der Bullmastiff ist erst 200-300 Jahre alt.
Er ist das Ergebnis einer Kreuzung zwischen einem Mastiff, einem Angehörigen einer alten Rasse, die bereits in den Arenen Roms kämpfte, und einer englischen Bulldogge.
Der Bullmastiff war ein tapferer Kampfhund, der Schmerzen klaglos ertrug und für seine Angriffslust bekannt war.
Die späteren Züchter strebten ein Endprodukt an, das 60 Prozent Mastiff- und 40 Prozent Bulldoggenblut führte. Der daraus entstandene Bullmastiff wurde 1924 vom britischen Kennel Club anerkannt.
Trotz seiner kämpferischen Vergangenheit ist der heutige Bullmastiff ein verspieltes, treues und liebenswertes Tier, ein ausgezeichneter Wachhund, der vor allem Kindern gegenüber sehr gutmütig ist. Allerdings ist er schwer zu kontrollieren und eignet sich nur für erfahrene und kräftige Hundehalterinnen und –halter.
Sein Fell sollte alle paar Tage gebürstet werden.
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Warnhinwweis!
Der Bullmastiff unterliegt in den meisten Bundesländern der Kampfhundeverordnung!
Das bedeutet, dass je nach Wohnort einige der folgenden Auflagen bei der Haltung eines Bullmastiff zum Tragen kommen können:
- Maulkorb- und Leinenzwang
- Kastrationszwang
- Kennzeichnung des Hundes
- Ablegen einer Wesensprüfung
- Volljährigkeit der Halterin bzw. des Halters
- Sachkundenachweis durch Vorlage eines Führungszeugnisses
- Warnschilder am Haus anbringen
- Haftpflichtversicherungspflicht
Genaue Informationen hierzu erhalten sie bei ihrer örtlichen Bürgerberatungsstelle. |